Rechtssicherheit für Falkenhahn und Nutzer der World-Palette

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HPKI-World-Palette von der Falkenhahn AGDie World-Palette, die seit ihrer Einführung im Frühjahr 2008 den Logistikmarkt gehörig durcheinander gewirbelt hat, wurde im Juli vom Oberlandesgericht Thüringen rechtskräftig anerkannt. Die Marke darf weiterhin uneingeschränkt für die Produktion von Mehrweg-Paletten im Euroformat eingesetzt werden. Damit zog das OLG Thüringen einen Schlussstrich unter die seit zwei Jahren währenden Rechtsstreitigkeiten zwischen der European Pallet Association EPAL und der Falkenhahn AG, Hersteller der World-Palette. Die Klage der EPAL wurde nach allen marken- und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten abgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Mitte 2008 war die EPAL vor das Erfurter Landgericht gezogen, um die Marke "World" aus dem Markenregister löschen und die Verwendung der Marke "World" und "World im Oval" für die Kennzeichnung von Mehrwegpaletten/Tauschpaletten untersagen zu lassen. Als Grund gab die EPAL an, es bestehe eine erhebliche Verwechslungsgefahr mit den beiden Paletten-Marken "Epal im Oval" und "EUR im Oval". Per Urteil vom 12.03.2009 entschied das Landgericht Erfurt dann, dass die Klage auf Löschung der Marke zwar abgewiesen wird, die Verwendung der Marke "World im Oval" jedoch untersagt ist. Aus diesem Grund wurden die Paletten der Falkenhahn AG daraufhin mit dem Einbrand "World im Rechteck" gekennzeichnet.

Berufung brachte Rechtssicherheit für Verwendung von World Paletten
HPKI-World-Palette von der Falkenhahn AGDie Falkenhahn AG legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Diesem Einspruch gab das OLG Thüringen nun statt und wies die Klage der EPAL in vollem Umfang ab. Eine Revision wurde nicht zugelassen, und somit ist das Urteil, nachdem die Einspruchsfrist mittlerweile abgelaufen ist, rechtskräftig. So ist es nunmehr gestattet, die Europaletten aus eigener Produktion sowohl mit dem Einbrand "World im Rechteck" als auch mit dem Einbrand "World im Oval" zu kennzeichnen. Um während des laufenden Verfahrens keine rechtlichen Schwierigkeiten zu bekommen, hatte Falkenhahn seit April 2009 auf die Verwendung des Ovals verzichtet und seine World-Paletten mit einem rechteckigen Einbrand gekennzeichnet.

In einer überaus detaillierten Urteilsbegründung sahen die Richter des OLG keinen rechtlichen Grund, die Verwendung der vorliegenden, eingetragenen Markenzeichen der World-Palette zu verbieten. Auch fehle es an der erforderlichen Verwechslungsgefahr. Beide Palettenmarken würden "im wesentlichen durch ihren Wortbestandteil geprägt" und sind "in ihren Wortbestandteilen klanglich und schriftbildlich völlig verschieden", sodass diese Tatsache eine ausreichende Unterscheidungskraft für Holzpaletten/Tauschpaletten besitze. Demgegenüber sei – so das Gericht – das Oval "bloß eine nichts sagende graphische Umrandung", die einer üblichen Umrandung eines Prägestempels auf Holz entspreche.

Rückkehr zum Oval noch offen
HPKI-World-Palette von der Falkenhahn AGNoch ist offen, ob Falkenhahn nach dem Punktsieg vor Gericht zur alten ovalen Kennzeichnung seiner World-Paletten zurückkehrt. Marcus Falkenhahn, Sprecher der Falkenhahn AG: „Das erfreuliche Urteil des OLG Jena ist ja noch ganz frisch. Momentan prüfen wir die Umstellung zurück zum Oval.“ Mit der Entscheidung wolle man sich bis nach der FachPack in Nürnberg, an der Falkenhahn erstmals als Aussteller teilnehmen wird, Zeit lassen, um so die Stimmung der Verpackungs- und Logistikbranche mit in die Überlegungen einzubeziehen zu können.

Marcus Falkenhahn von der Falkenhahn AGDas Urteil, so Falkenhahn weiter, sei auch deshalb erfreulich, weil das Gericht nochmals ausdrücklich festgestellt hat, dass in dem vorliegenden Fall beide Produkte - Wold-Palette und Europalette der EPAL - absolut identisch in Bezug auf Eigenschaften und Anforderungen seien. Zitat OLG: "Es handelt sich jeweils um Holzflachpaletten nach einem bestimmten normierten Standard, der unstrittig ist." Das gibt den Verwendern der World-Palette in Zukunft Rechtssicherheit. Bei der World-Palette handele es sich nicht nur um ein eingetragenes Markenprodukt, sondern um eine "Qualitätspalette, die allen Ansprüchen, wie beispielsweise dem Einsatz im Hochregallager, absolut gerecht wird", wertete Marcus Falkenhahn das Urteil.

Weitere Informationen:
Falkenhahn AG
D-36419 Geisa St. Bremen
Tel.: +49 (0)36967 677-0
Fax: +49 (0)36967 677-30
Mail: info@falkenhahn.eu
Internet: www.falkenhahn.eu

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Plusfood
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Wir setzten seit Anfang an auf die WORLD Palette und hatten in 2008 auch ein bisschen Akzeptanz Probleme. Aber seit dem der Lizenzgeber die WORLD PALLET AG auf Ihrer Website einmal den Europäischen Markt unter http://world-pallet.com/maerkt... klar und verständlich dargestellt hat gibt es keine Probleme mehr. Wenn ein Fahrer einer Spedition bei uns an der Rampe ein Problem sieht, ist es immer auf Unwissenheit zurück zuführen. Zu beachten ist auch noch, dass es für den Palettentausch ohnehin keine Gesetzesgrundlage gibt.