Der kürzlich von der EU-Kommission veröffentlichte Entwurf eines delegierten Rechtsaktes sowie neuer Leitfäden zur Umsetzung der EUDR werden von dem Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) grundsätzlich als Weg in die richtige Richtung bewertet. Der geplante Abbau überbordender Bürokratie zeige, dass die erheblichen Bedenken aus der Praxis langsam in Brüssel ankommen. Angesichts der weltpolitischen Entwicklungen sieht der DeSH jedoch weiterhin zeitlichen und inhaltlichen Überarbeitungsbedarf der EUDR.
„Denn gerade in Zeiten von Handelskonflikten sind zusätzliche Hürden und Hemmnisse, wie durch die Vorgaben der EUDR, dringend zu vermeiden“, erklärt DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus.
Ziel der Vereinfachungen ist eine größtmögliche Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Unternehmen – durch Einführung von jährlichen Sorgfaltserklärungen statt kleinteiliger Dokumentation von Produktchargen oder der Stärkung von Bevollmächtigten für kleine und mittlere Lieferanten. „Die Vorgaben der EUDR dürfen nicht an der Realität der Betriebe vorbeigehen. Der Abbau des Verwaltungsaufwands wird daher wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz und Umsetzung in der Praxis sein. Es bleibt weiterhin das Ziel, die Vorgaben in Niedrig-Risiko Ländern stetig zu reduzieren“, fordert Möbus.