16. September 2010 - Quelle:
- Falkenhahn
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Die WORLD-Palette wurde nun vom Oberlandesgericht Thüringen rechtskräftig anerkannt. Die Marke WORLD darf weiterhin uneingeschränkt für die Produktion von Mehrweg-Paletten im Euroformat eingesetzt werden. Damit zog das OLG Thüringen einen Schlussstrich unter die seit zwei Jahren währenden Rechtsstreitigkeiten zwischen der EPAL und der Falkenhahn AG: Die Klage der EPAL wurde gemäß Urteil vom 21.07.2010 (Az. 2 U 279/09) nach allen marken- und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten abgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen.