NRW plant Aktivierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes

Quelle:
Land NRW/Fordaq
Besucher:
238
  • text size

Als Beitrag zur Schadholzbewältigung und zur sukzessiven Stabilisierung des Holzmarkts, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen kürzlich die Aktivierung der Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes über den Bundesrat initiiert. Kernpunkt der Initiative ist eine bundesweite befristete Beschränkung des Fällens von gesunden Fichten auf 70% gegenüber dem Normaleinschlag bis zum 30. September 2022. Als Referenzzeitraum für den Normaleinschlag sind die Jahre 2013 bis 2017 vorgesehen.

Durch die Beschränkung des Einschlags von gesunden Fichten entstehen zusätzliche Kapazitäten für das Fällen von befallenen Bäumen und der Absatz von Schadholz wird gestärkt. Zugleich können durch einen solchen Erlass Verkäufer für Schadhölzer aus ihren Wäldern ermäßigte Sätze bei der Einkommenssteuer geltend machen. Nordrhein-Westfalen wird die Initiative in das Bundesratsverfahren am 6. November einbringen.

Veröffentliche Mitteilung