GD Holz kritisiert Bericht zu illegalem Holz auf Gorch Fock

Quelle:
GD Holz/IHB
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Am 25. September 2018 erschien ein Bericht von SWR/Report Mainz, laut dem für die Restaurierung des Segelschulschiffs Gorch Fock illegal importiertes Teakholz aus Myanmar verwendet wird, das 2017 eingeführt wurde. Die Redaktion habe dabei unterstellt, dass Import und Verarbeitung des Teakholzes aus Myanmar illegal und damit verboten sei, kritisiert der Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V. (GD Holz). Unterstützt wurde die Position der Redaktion durch eine Stellungnahme der Bundestagsabgeordneten Steffi Lemke, Bündnis 90/Die Grünen, sowie von Johannes Zahnen, WWF.

Dieser Darstellung widerspricht der Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V. (GD Holz).Die Ware sei 2017 verkauft, die entsprechende Sorgfaltspflicht des Importeurs durchgeführt worden. Damit sei das Holz legal im Binnenmarkt. Eine folgende Prüfung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) habe keine Hinweise auf illegalen Einschlag ergeben. Der GD Holz stellt klar: „Seitens der Redaktion wurde kein Nachweis dafür vorgelegt, dass der 2017er Import von der zuständigen Überwachungsbehörde als illegal definiert worden ist.“

Zitiert wurde lediglich eine Position der BLE aus dem Folgejahr 2018. Die BLE stellt 2018 fest, dass ein EUTR-konformer Import von Holz aus Myanmar derzeit kaum möglich ist. Das bedeute kein generelles Importverbot, sondern nur sehr hohe Anforderungen an die Belastbarkeit von Dokumenten im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Die BLE führt aus, dass dies insbesondere für Lagerware aus Alteinschlag gilt, nicht aber für frische Ware, die nach einem Einschlagstopp eingeschlagen wird – hierfür müssen neue Erkenntnisse gesammelt werden.

Festzuhalten sei, dass die 2017 importierte Ware aus Myanmar den Prozess der Sorgfaltspflicht durchlaufen hat und damit als legal innerhalb des EU-Binnenmarktes gilt. Die Auffassung der BLE, dass EUTR-konforme Ware aus Myanmar derzeit kaum importiert werden kann, datiert erst von 2018. Damit handle es sich bei der Behauptung, das verbaute Tropenholz sei illegal, um eine Aussage ohne Beweiskraft.

Fünf Jahre nach Inkrafttreten der europäischen Holzhandelsverordnung habe sich das System der Sorgfaltspflicht beim europäischen und deutschen Importhandel etabliert und werde regelmäßig geprüft. Der Nachweis der Legalität in der Sorgfaltspflicht sei bei Importen aus Ländern wie Myanmar sehr anspruchsvoll, weil nicht nur Dokumente in der Lieferkette berücksichtigt werden müssen, sondern darüber hinaus die politischen Verhältnisse im Lande und eine Verifizierung von Dokumenten und Legalität von unabhängigen Dritten Berücksichtigung finden müssen. Dies sei für die Importeure mit einem hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden.

Von einem generellen Importstopp zu sprechen, hält der GD Holz auch deswegen für falsch, weil es im Interesse Deutschlands und Europas liegen sollte, die wirtschaftlichen Strukturen in den Partnerländern in Südostasien oder auch in Afrika zu stärken. Dazu ist in vielen dieser Länder ein Prozess zur Entwicklung und zum Nachweis legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft angestoßen und zum Teil weit entwickelt, sei es durch den FLEGT-Prozess der Europäischen Union oder durch Zertifizierungsbestrebungen. Myanmar gehöre zu diesen Ländern und bedürfef daher der wirtschaftlichen Unterstützung im Rahmen eines fairen und nachhaltigen Handels.

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