Am 16. Oktober 2024 hat der EU-Rat dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, den Anwendungsbeginn der EUDR um ein Jahr zu verschieben. Der Rat wird nun das Europäische Parlament über seinen Standpunkt informieren, damit das Parlament eine Entscheidung über seinen Standpunkt treffen kann. Ziel ist es, die Verordnung von beiden Mitgesetzgebern formell annehmen und im Amtsblatt der EU veröffentlichen zu lassen, damit sie bis Ende des Jahres in Kraft treten kann.
Wenn das Europäische Parlament zustimmt, sind die Verpflichtungen aus dieser Verordnung daher ab folgendem Datum verbindlich:
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- Dezember 2025 für große Unternehmen
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- Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen
Dies soll Rechtssicherheit, Vorhersehbarkeit und ausreichend Zeit für eine reibungslose und wirksame Umsetzung der Vorschriften bieten, einschließlich der vollständigen Einrichtung von Sorgfaltspflichtsystemen für alle relevanten Waren und Produkte. Diese Sorgfaltspflichtsysteme umfassen die Ermittlung von Entwaldungsrisiken in Lieferketten sowie Überwachungs- und Berichtsmaßnahmen zum Nachweis der Einhaltung der EU-Vorschriften.
„Wir begrüßen die Initiative der Kommission ausdrücklich und hoffen, dass das Votum darüber im Parlament positiv ausfallen wird. Dann wäre dem Holzhandel und Holzimport ausreichend Zeit gegeben, sich anzupassen, mit internationalen Zulieferern zu sprechen und Due Diligence Systeme funktionsfähig zu implementieren“, so Thomas Goebel, Geschäftsführer des GD Holz e.V.
Darüber hinaus ist die ursprünglich für einen früheren Zeitpunkt vorgesehene Veröffentlichung der Risikoländerbewertung nun für den 30. Juni 2025 geplant, was aus Sicht des GD Holz e.V. dann rechtzeitig wäre. Weiterhin hat die Kommission nun endlich die um 40 Fragen erweiterten FAQ´s veröffentlich, was ursprünglich bereits für Mai 2024 avisiert war. In mittlerweile 120 Fragen und Antworten wird darin die Anwendung der Verordnung erläutert. Hinzu kommt das Guidance Document, ein Leitfaden, der wichtige Themen wie Legalitätsanforderungen, die Rolle der Zertifizierung und die Definition der landwirtschaftlichen Nutzung beinhaltet.
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