Chinesische Patentamt bestätigt Gültigkeit des Klickpatents von Unilin

Quelle:
Unilin/Fordaq
Besucher:
281
  • text size

In einer 13-seitigen Erklärung, die am 24. März 2021 von der chinesischen nationalen Behörde für geistiges Eigentum („CNIPA“) erlassen wurde, wurde das Patent CN 101023230 von Unilin für gültig erklärt. Die Entscheidung folgt einer Klage eines Dritten, der den Innovationsgehalt der Entwicklung anzweifelte. Die nun auch in China anerkannte Technologie wird in Laminatböden und leimlosen Holzwerkstoffen sowie in SPC-, LVT- und WPC-Bodenplatten eingesetzt.

Gleichzeitig bestätigte Unilin IP mittels einer Vereinbarung mit Classen, Windmöller und Shaw deren Unterlizenzierung und erweiterte die Zusammenarbeit mit den Unternehmen insoweit, dass zusätzliche Lizenzierungen möglich werden.

Veröffentliche Mitteilung