Datum | 20-07-2020 |
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Addresse | Gelsenkirchen, 164 In 61/20, Registergericht Gelsenkirchen, Hrb 12650 |
Bekanntmachung | Sicherungsmaßnahme |
Text | Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 61/20 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12650 eingetragenen Holz Betriebsgesellschaft gGmbH, Braukämperstr. 80, 45899 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reimbern von Wedel-Parlow, Gorch Fock Str. 58, 46242 Bottrop Geschäftszweig: Betrieb von Einrichtungen zur Förderung von Menschen, die infolge ihres körperlichen , geistigen und seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind ist am 20.07.2020, um 13:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 164 IN 61/20Amtsgericht Essen, 20.07.2020 |