GÜTEKLASSE A (alte Klassen I bis IV oder Klasse U/S nicht sortiert) |
Äste |
Risse |
Baumkante |
Andere Besonderheiten |
GÜTEKLASSE A1 (ehemals Güteklasse 1) |
Kleine gesunde oder tote Äste < 7 mm werden nicht berücksichtigt. Ein eingewachsener Ast mit einem Durchmesser von bis zu 8 mm wird auf jeder Seite toleriert. Durchgehende oder tote Astgruppen sind nicht zulässig. |
Unzulässig |
Ausgeschlossen |
Die Krümmung darf 2 % der Stückbreite nicht überschreiten. Die Faserneigung darf 1 cm pro 15 cm Länge nicht überschreiten. |
GÜTEKLASSE A2 (ehemals Güteklasse II) |
Zwei gesunde Äste pro Seite sowie einer pro Kante werden toleriert. Die Größe dieser Äste darf 25 mm pro 75 mm Dicke und 225 mm Breite nicht übertreffen. Ein toter Ast in der Größe von 70 % der zulässigen gesunden Äste ist erlaubt. Alle anderen Astarten (Astkränze, berindet, krank) sind ausgeschlossen. |
Unzulässig |
Ausgeschlossen |
Die Krümmung darf 2 % der Stückbreite nicht überschreiten. Die Faserneigung darf 1 cm pro 15 cm Länge nicht überschreiten. Harzgallen von 20 mm werden auf den schlechtesten Metern toleriert |
GÜTEKLASSE A3 (ehemals Güteklasse III) |
Drei gesunde Äste pro Seite sowie einer pro Kante. Die Größe dieser Äste darf 35 mm pro 75 mm Dicke und 225 mm Breite nicht übertreffen. Ein toter Ast in der Größe von 50 % der zulässigen gesunden Äste ist erlaubt. |
Toleriert auf 5 % der Länge eines Stückes mit 25 mm Dicke |
Ausgeschlossen |
Die Krümmung darf 2 % der Stückbreite nicht überschreiten. Die Faserneigung darf 1 cm pro 12 cm Länge nicht überschreiten. Harzgallen von 40 mm werden auf den schlechtesten Metern toleriert. |
GÜTEKLASSE A4 (ehemals Güteklasse IV) |
Vier gesunde Äste pro Seite und zwei pro Kante. Die Größe dieser Äste darf 45 mm pro 75 mm Dicke und 225 mm Breite nicht überschreiten. Zwei berindete Äste auf der Seite, einer an der Kante zulässig mit einer Größe von 50 % der zulässigen gesunden Äste. |
Toleriert auf 15 % der Länge eines Stückes mit 25 mm Dicke |
Toleriert, wenn die Länge 30 % des Stücks nicht übertrifft |
Zwei Harzgallen von 50 mm auf den schlechtesten Metern. Rindeneinwuchs mit 100 mm Faserneigung dürfen 1 cm pro 10 cm Länge nicht überschreiten. Rissende bei 10 % der Stückbreite. Leichtholz entspricht 5 % des Stückvolumens. |