BLOCKWARE | Faserverlauf | Äste | Splintholz | Risse im Kernholz | Andere Besonderheiten | Unzulässig |
---|---|---|---|---|---|---|
Q - BA | Gerader Faserverlauf mit zentriertem Kern | Ein eingewachsener gesunder Ast zugelassen, Durchmesser maximal 20 mm pro 2 m | Gesundes Splintholz zugelassen auf beiden Seiten des Brettes bis zu einer Breite von 40 mm | Zugelassen, führt jedoch zu Volumenabzug | Feine und mittelfeine Faserung. Isoliertes Vorkommen einer dieser Besonderheiten im Brett wird toleriert: Ringriss, Sternriss, oberflächlicher Rindeneinwuchs | Wellenfaser, eingeschlossenes Splintholz, roter Kern, Braunfäule, Dunkelschlieren, Verfärbung, Fäulnis, durchbohrender Rindeneinwuchs, spiralförmige Faserung |
Q - B1 | Kann in Bezug zur Achse des Baumstamms leicht winklig verlaufen | Ein eingewachsener gesunder Ast zugelassen, Durchmesser maximal 20 mm pro 2 m | Gesundes Splintholz zugelassen auf beiden Seiten des Brettes bis zu einer Breite von 40 mm | Zugelassen, führt jedoch zu Volumenabzug | Isoliertes Vorkommen einer dieser Besonderheiten im Brett wird toleriert: Frostriss, Ringriss, Sternriss, Rotfäule, Dunkelschlieren, Verfärbung, Fäulnis, Fraßlöcher | Wellenfaser, eingeschlossenes Splintholz, durchbohrender Rindeneinwuchs, spiralförmige Faserung |
Q - B2 | Faserneigung oder Drehwuchsfaser zulässig | Gesunde Äste oder Astgruppen sind bis zu einem Ast mit maximalem Durchmesser von 80 mm pro 2 m erlaubt | Gesundes Splintholz zugelassen |   | Isoliertes Vorkommen einer dieser Besonderheiten auf einem Brett kann toleriert werden, führt jedoch zu Volumenabzug: Kernrisse, Frostriss, Ringriss, Sternriss, Krankes Splintholz, Verfärbung, Fäulnis, Fraßlöcher | Durchbohrendes Splintholz, eingeschlossenes Splintholz |
Q - B3 | Neigung unbegrenzt | Zugelassen ohne Einschränkung |   |   | Zugelassen ohne Einschränkung, wenn nicht vertraglich ausgeschlossen |   |
KANTHOLZ | Faserverlauf | Äste | Splintholz | Andere Besonderheiten |
---|---|---|---|---|
Q - FA (entspricht in etwa der ehemaligen Klasse 1, Erste Wahl, 4 schadfreie Seiten) |
Gerader Faserverlauf ohne jegliche Schädigung oder Sägeschäden auf allen vier Seiten | Nicht zugelassen | Q - FA: Splintholz wird nicht toleriert Q - FAX: Gesundes Splintholz bis zu 2/3 der Dicke Q - FAXX: Durchbohrendes gesundes Splintholz |
Gemäß Vertragsbestimmungen: Farbe, Faser, Viertel- oder 3/4-Schnitt |
Q - F1a (entspricht der ehemaligen Klasse 3/4 schadfreie Seiten) |
Geradfaserige Schnitte ohne jegliche Schäden | 20 % der Teile dürfen eingewachsene gesunde Äste mit einem maximalen Durchmesser von 10 mm oder Entsprechendes pro Laufmeter oder bei Größen unter 1 m pro Stück aufweisen | Q - F1a: Splintholz wird nicht toleriert Q - F1aX: Gesundes Splintholz bis zu 2/3 der Dicke Q - F1aXX: Durchbohrendes gesundes Splintholz |
Gemäß Vertragsbestimmungen: Farbe, Faser, Viertel- oder 3/4-Schnitt |
Q - F1b (entspricht in etwa der ehemaligen Klasse bis) |
Nahezu geradfaserig | Zwei eingewachsene gesunde Äste mit maximal 12 mm Durchmesser pro Laufmeter auf jeder Seite | Q - F1b: Splintholz wird nicht toleriert Q - F1bX: Gesundes Splintholz bis zu 2/3 der Dicke Q - F1bXX: Durchbohrendes gesundes Splintholz |
Gemäß Vertragsbestimmungen (Schnittholzmaße): Farbe, Faserung etc. |
Q - F2 (entspricht der ehemaligen Klasse 2) |
  | Kleine Äste ohne Einschränkung - drei eingewachsene gesunde Äste mit einem maximalen Durchmesser, der 1/3 der Breite entspricht, bis zu 25 mm pro Laufmeter auf jeder Seite | Q - F2: Splintholz wird nicht toleriert Q - F2X: Gesundes Splintholz bis zu 2/3 der Dicke Q - F2XX: Durchbohrendes gesundes Splintholz |
  |
Q - F3 (entspricht der ehemaligen Klasse 3, beau rustique) |
  | Kleine Äste ohne Einschränkung - drei eingewachsene gesunde Äste, deren maximaler Durchmesser der Hälfte der Seitenbreite entsprechen darf, auf jeder Seite, aber eingeschränkt auf maximal 40 mm pro Laufmeter oder entsprechend | Q - F3: Splintholz wird nicht toleriert Q - F3X: Gesundes Splintholz bis zu 2/3 der Dicke Q - F3XX: Durchbohrendes gesundes Splintholz |
  |
Q - F4 (alte Klasse, im Regelwerk nicht erfasst) |
  | Eingewachsene gesunde Äste ohne Einschränkung mit einem maximalen Durchmesser, der der Hälfte der Breite entspricht aber nicht größer sein darf als 70 mm. Eingewachsene gesunde Äste ohne Einschränkung, Ein toter Ast von 20 mm pro Laufmeter zugelassen auf jeder Seite |
Q - F4: Spuren von Splintholz bis zur Hälfte der Dicke zugelassen auf beiden Seiten. Q - F4XX: Durchbohrendes gesundes Splintholz ohne Einschränkung |
  |
VIERKANTBALKEN | Faserverlauf | Äste | Splintholz | Seitenrisse | Andere Besonderheiten | Nicht zugelassen |
---|---|---|---|---|---|---|
Q - PA | Faserneigung < 7% auf einer Seite zulässig, darf 10 % nicht übersteigen | Eingewachsene gesunde Äste zugelassen, so lange der jeweilige Durchmesser 1/3 der Breite der Seite oder Kante nicht übersteigt. Zwei gesunde Äste mit einem Durchmesser von < 15 mm pro Meter zulässig |
Dünn und gesund an maximal zwei Kanten, wenn kleiner als 15 % der Seiten- oder Kantenbreite |   | Leichte Spuren von Kernholz toleriert auf einer Seite, eingeschlossenes Kernholz zulässig, Dunkelschliere toleriert auf 10 % der Teile des Stoßes, Seitenrisse in der Oberfläche toleriert an den Enden | Kernrisse, Ringrisse, Frostrisse, Wellenfaserung, Rindeneinwuchs, eingeschlossenes Splintholz, Verfärbung, Fraßlöcher, Rotfäule, Braunfäule |
Q - P1 | Faserneigung < 12% auf einer Seite zulässig, darf 20 % nicht übersteigen | Eingewachsene gesunde Äste zugelassen, so lange der jeweilige Durchmesser 1/2 der Breite der Seite oder Kante nicht übersteigt. Zwei gesunde Totäste pro Laufmeter zulässig, wenn der jeweilige Durchmesser nicht ein Viertel der Seiten- oder Kantenbreite übersteigt |
Gesundes Splintholz zulässig an den Kanten, so lange der Durchmesser die Hälfte der Seiten- oder Kantenbreite nicht übersteigt |   | Geringfügige Wahnkante an maximal zwei Kanten wird toleriert, wenn die Breite zu 90 % schadfrei ist. Geringfügige Spuren von Kernholz auf zwei Seiten toleriert, eingeschlossenes Kernholz zulässig, Rotfäule zulässig. 10 % der Teile des Stoßes dürfen Dunkelschlieren, Braunfäule, Wellenfaserung und Rindeneinwuchs aufweisen. Kernrisse, Ringrisse und Frostrisse dürfen an den Enden der Stücke vorkommen, wenn die Seiten einwandfrei sind. Seitenrisse werden nur an den Enden toleriert. |
  |
Q - P2 | Faserneigung von 18 % zulässig auf einer Seite, wenn sie 25 % nicht übersteigt. | Kranke oder verfaulte Äste werden toleriert | Gesundes Splintholz zulässig ohne Einschränkung. Krankes Splintholz im selben Umfang an den Kanten zulässig wie die Wahnkante | Seitenrisse zulässig bis maximal 10 cm | Toleranz der Wahnkante ohne Einschränkung, so lange 60 % der Breite der Seiten oder Kanten einwandfrei sind. Alle weiteren Besonderheiten zulässig mit Ausnahme von Totästen, deren Durchmesser ein Drittel der Seiten- oder Kantenbreite übersteigt. Schwarze Fraßlöcher zulässig. Durch Pilzbefall verursachte Schäden auf keiner Seite zulässig | Verfärbung und Fäulnis |