Nadelschnittholz/Europäische, Französische Regeln (CTBA)

Äste Harzgallen Risse Baumkante (beim Trocknen entstandene) Schrumpfrisse Andere Besonderheiten Verwendung
GÜTEKLASSE 0
(ehemals Güteklassen OA und OB)
Nicht auf der besten Seite und an den beiden Kanten. Eingewachsene Äste werden in geringer Anzahl toleriert, der Durchmesser darf 15 mm auf der gegenüber liegenden Seite nicht überschreiten. Unzulässig Kleine Kantenrisse von geringer Länge und Tiefe werden nur auf der gegenüber liegenden Seite toleriert Ausgeschlossen, außer Stücke, die größer sind als 3 m, unter denen bei 10 % des Stoßes eine geringfügige Wahnkante auf der gegenüber liegenden Seite toleriert wird Äußerst geringfügige Schrumpfrisse in der Oberfläche zulässig Alle weiteren Besonderheiten, Schnittschäden oder Veränderungen sind ausgeschlossen Verwendungen, bei denen die Holzqualität höchste Bedeutung besitzt: Zimmerhandwerk, Möbelherstellung, Inneneinrichtung...
GÜTEKLASSE 1
(ehemals Güteklasse 1)
Maximal sind zwei strukturelle Besonderheiten auf beiden Seiten sowie drei auf der gegenüber liegenden Seite nach Art des Elementes (Rechteck von 1 x 0,10 m) zulässig
Begrenzt auf einen gesunden Ast von maximal 20 mm auf der Oberseite und drei gesunde Ästen von maximal 25 mm Durchmesser auf der gegenüber liegenden Seite. Kleine Schwarzäste, die bei der Verarbeitung erhalten bleiben, werden toleriert.Kantenrisse: Länge beschränkt auf 5 % der Gesamtlänge Kleine Harzgallen toleriert Kantenrisse: Länge beschränkt auf 5 % der Gesamtlänge Unzulässig bei kurzen Stücken. Bei Stücken, die länger sind als 3 m, zulässig an einer Kante. Die Länge muss kleiner sein als 20 % der Stücklänge, die Breite muss kleiner sein als 20 % der Stückbreite Länge ist beschränkt auf die eineinhalbfache Breite des Stücks Alle weiteren Besonderheiten, Schnittschäden oder Veränderungen sind ausgeschlossen Verwendungen, bei denen die Holzqualität höchste Bedeutung besitzt: Zimmerhandwerk, Möbelherstellung, Inneneinrichtung...
GÜTEKLASSE 2
(ehemals Güteklasse 2)
Maximal sind zwei strukturelle Besonderheiten auf beiden Seiten sowie fünf auf der gegenüber liegenden Seite nach Art des Elementes (Rechteck von 1 x 0,10 m) zulässig
Beschränkt auf drei gesunde eingewachsene Äste von 30 mm Durchmesser auf der Seite und fünf Äste von 30 mm auf der gegenüber liegenden Seite.
Kleine, nicht eingewachsene Schwarzäste können in geringer Anzahl auf der gegenüberliegenden Seite vorkommen.
Einige kleine Harzgallen werden an einer Seite toleriert und dürfen auf der gegenüber liegenden Seite größer sein Kernholz- und Kantenrisse, die nicht länger als sein dürfen als die Stückbreite, dürfen 5-8 % der Stücklänge nicht überschreiten Unzulässig bei kurzen Stücken. Bei Stücken, die länger sind als 3 m, zulässig an einer Kante. Die Länge muss kleiner sein als 20 % der Stücklänge, die Breite muss kleiner sein als 20 % der Stückbreite Toleriert, wenn nicht größer als die zweifache Stückbreite (dreifache Stückbreite auf der gegenüber liegenden Seite) Geringfügige Toleranz wellenförmiger Faserrichtung auf der gegenüber liegenden Seite.
Einige schwarze inaktive Fraßlöcher sind bei Stücken eines Stapels in begrenzter
Anzahl auf der gegenüber liegenden Seite zulässig.
Baumaterial und allgemeine Zimmerarbeiten. Spezialverpackung. Bei Verwendung auf dem Bau müssen die Stücke der Norm NF B 52-001 entsprechen
GÜTEKLASSE 3
(ehemals Güteklasse 3A)
Gesund oder schwarz, der Durchmesser des Astes darf auf beiden Seiten nicht überschreiten:
1/2 der Seitenbreite, bei Stücken, die schmaler sind als 90 mm
45 mm bei Stücken, die bis zu 150 mm breit sind 1/3 der Seitenbreite, bei Stücken, die breiter sind als 50 mm
- An den Kanten dürfen hervortretende Äste 2/3 der Kantenbreite nicht überschreiten
Harzgallen von 60-80 mm Länge werden toleriert Kern- und Kantenrisse dürfen doppelt so lang sein wie die Stückbreite, aber 8 % der Stücklänge nicht überschreiten Unzulässig bei Stücken, die kürzer sind als 3 m. Bei Stücken von mehr als 3 m Länge zulässig, wenn die Länge maximal 1/3 der Stücklänge entspricht, die Breite aber die Hälfte der Dicke nicht übersteigt (begrenzt auf 10-15 % der Stücke eines Stapels). Zulässig, wenn die Länge die dreifache Stückbreite nicht übersteigt Rindeneinwuchs und wellenförmiger Faserverlauf zulässig, wenn die mechanische Resistenz des Stückes nicht beeinträchtigt wird
Geringe Fäulnisspuren sowie nicht durchgängige Fraßlöcher werden toleriert. Einige Mistelspuren. Blauverfärbung kann toleriert werden.
Baumaterial und allgemeine Zimmerarbeiten. Spezialverpackung. Bei Verwendung auf dem Bau müssen die Stücke der Norm NF B 52-001 entsprechen
GÜTEKLASSE 4
(ehemals Güteklasse 3B)
Zulässig ohne Einschränkung bezüglich Anzahl und Durchmesser   Kern- und Kantenrisse zulässig Unzulässig bei Stücken, die kürzer sind als 3 m. Zulässig ohne Längenbeschränkungen auf einer Seite oder an beiden Kanten   Aktive Fraßlöcher und Fäulnis ausgeschlossen Kisten, normale Verpackung, Paletten,...
Referenz: Centre Technique du Bois et de l'Ameublement (CTBA - http://www.ctba.fr)