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Steuererleichterungen für Waldbauern nach Kyrill-Schäden
28/09/2007 - 15:12
Steuererleichterung Waldbauer Kyrill FinanzamtFür die von Kyrill betroffenen kleinen und mittleren Privatforstbetriebe in Nordrhein-Westfalen wird es spürbare Steuererleichterungen geben. Darauf einigten sich die Finanzministerien von Bund und Ländern am Mittwoch in einer Arbeitssitzung. Nicht bilanzierende und damit meist kleine Betriebe können nun aus Vereinfachungsgründen von ihren Einkünften, die sie aus dem Verkauf von Sturmholz erwirtschaftet haben, pauschal Betriebsausgaben in Höhe von 65 Prozent oder von 90 Prozent abziehen. Damit wird den erhöhten Ausgaben für die Holzaufarbeitung und den Folgekosten für die Instandsetzung der Wege und die Aufforstung der Waldflächen Rechnung getragen. In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 150.000 private Waldbesitzer. Über 90 Prozent profitieren damit von der nun gefundenen Regelung. Große, bilanzierende Betriebe können bei ihrem Finanzamt so genannte Billigkeitsanträge (Anträge auf eine abweichende Steuerfestsetzung in Härtefällen) stellen, wenn sie in ihrer Existenz bedroht sind. Die Finanzämter suchen dann mit den betroffenen Betrieben praktikable Einzelfalllösungen. Darüber hinaus gilt nach Einkommenssteuergesetz (§ 34b) für alle Betriebe, dass sie bei einer außerordentlichen Holznutzung infolge von höherer Gewalt einen vergünstigten Steuersatz in Anspruch nehmen können und so ihre Einnahmen zum Teil nur mit bis zu einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes versteuern müssen.
(Waldbesitzerverband NRW)
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