Kartellverfahren: Sägeindustrie bereitet Durchsetzung möglicher Schadenersatzansprüche gegen das Land Baden-Württemberg vor

Quelle:
Kanzlei Winning/IHB
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Am 6. Dezember 2017 einigten sich führende Unternehmen der Sägeindustrie in Ostfildern auf ein gemeinsames Vorgehen in einem möglichen Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg. Die juristische Durchsetzung möglicher Schadenersatzansprüche wird über eine gemeinsam mit einem Prozessfinanzierer gegründete Ausgleichsgesellschaft erfolgen. Für das Prozessmandat wurden federführend die namhaften Prozess- und Kartellrechtler Dr. Nadine Herrmann und Prof. Dr. Rüdiger Lahme aus dem Hamburger Büro der internationalen Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, LLP gewonnen.

Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hatte mit Beschluss vom 15. März 2017 die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts gegen das Land Baden- Württemberg im sogenannten „Rundholz-Kartellverfahren“ aus dem Jahr 2016 bestätigt. Dem Land Baden-Württemberg bleibt es untersagt, die Vermarktung von Rundholz für Körperschafts- und Privatwälder mit einer Fläche von mehr als 100 Hektar durchzuführen.

Ebenso darf das Land für Besitzer von Waldflächen mit einer Größe von über 100 Hektar nicht mehr die jährliche Betriebsplanung, die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst durchführen, wenn es hierfür eigenes Personal einsetzt oder für seine Dienstleistungen keine kostendeckenden Entgelte verlangt. Zur Begründung führt der Senat aus, dass der über das Land erfolgende, gebündelte Verkauf von Stammholz aus Staatswäldern einerseits und Körperschafts- und Privatwäldern andererseits ein aufgrund europäischer Kartellrechtsvorschriften verbotenes Vertriebskartell darstelle, das den freien Wettbewerb verfälsche.

Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig - das Land hat gegen das Urteil Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf den 10. April 2018 anberaumt.

Abtretung möglicher Ansprüche an die Ausgleichsgesellschaft der Sägeindustrie mbH

Um nach einer rechtskräftigen Zurückweisung der Rechtsbeschwerde nicht einzeln mit dem Land verhandeln zu müssen, wollen die beteiligten Unternehmen der Sägeindustrie den ihnen entstandenen Schaden gemeinsam geltend machen und mögliche Schadensersatzansprüche an die Ausgleichsgesellschaft der Sägeindustrie mbH abtreten. Diese Gesellschaft wird dann die ökonomische Bewertung und juristische Durchsetzung der Ansprüche gegenüber dem Land Baden-Württemberg sowie die Finanzierung des Verfahrens übernehmen.

Als Schnittstelle zwischen der Ausgleichsgesellschaft und den Unternehmen wurden die Rechtsanwälte Christian Dahm und Jochen Winning benannt. Jedes potenziell geschädigte Könne sich an der Ausgleichsgesellschaft beteiligen, erklärt Jochen Winning.

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