Trotz BGH-Urteil: Forstreform in Baden-Württemberg geht weiter

Quelle:
MLR/IHB
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Trotz des gestrigen Urteil des Bundesgerichtshofs, dass die Ende 2008 zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt vereinbarte Verpflichtungszusage Bestand hat, soll die Forstreform in Baden-Württemberg fortgesetzt werden. Das erklärte heute der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL.

Insbesondere gehe es dabei um die die im Koalitionsvertrag beschlossene Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für den Staatswald sowie die notwendigen Anpassungen auf Grund der Änderung des Bundeswaldgesetzes.

Das Urteil nehme den zeitlichen Druck bei der Umsetzung der Forstreform, die jetzt zielgerichtet in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden als größte Waldbesitzer im Land erfolgen solle.

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